Die Kirche hat doch Steuereinnahmen.

Können davon die Sanierungen nicht bezahlt werden? Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland hat mehrere Aufträge, für die die Kirchensteuern verwendet werden.

An oberster Stelle stehen Seelsorge, Gottesdienst und karitative Aufgaben.

Unser Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg erhält rund 26 Millionen Euro aus der Kirchensteuerzuweisung (Stand 2018) der Nordkirche. Hinzu kommen etwa zwei Millionen Euro, unter anderem aus Miet- und Pachteinnahmen. Von dem zu verteilenden Gesamthaushalt in Höhe von circa 28 Millionen Euro wird rund die Hälfte direkt an die 50 Kirchengemeinden mit 170.000 Mitglieder von Travemünde bis Geesthacht weitergegeben. Außerdem werden aus dem Gesamtbudget des Kirchenkreises die gesamtkirchlichen Aufgaben wie die Telefonseelsorge, das Jugendpfarramt, diakonische Einrichtungen, Kindertagestätten finanziert und bezuschusst sowie gemeinschaftliche Aufgaben wie zum Beispiel Klimaschutz bezahlt.

Auch die Verwaltungsaufgaben werden durch Kirchensteuermittel finanziert, ebenso die Gehälter der Pastorinnen und Pastoren sowie der Bischöfinnen und Bischöfe und der Pröpstinnen und Pröpste.

Der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg kann pro Jahr maximal 900.000 Euro an Bauzuschüssen verteilen – für alle Bauprojekte (auch Pastorate, Gemeindehäuser und nicht denkmalgeschützte Kirchen). Daneben gibt es viele denkmalgeschützte Kirchen und weitere Gebäude, die für die kirchliche Arbeit gebraucht werden. Zusammen sind es 400 Gebäude in allen Kirchengemeinden. Wenn die Kirchensteuermittel „nur“ für die Innenstadtkirchtürme ausgegeben werden würden, würde keine andere Kirchengemeinde noch Bauzuschüsse vom Kirchenkreis erhalten können.

Viele weitere Informationen zum Thema Finanzen der Evangelischen Kirche in Deutschland finden Sie auf www.kirchenfinanzen.de  und im PDF: PDF Die Kirchensteuer - Fragen & Antworten.