Im Staatskirchenvertrag für Schleswig-Holstein ist geregelt, dass das Land Schleswig-Holstein einen Zuschuss für denkmalgeschützte Kirchen gibt. Diese Summe wird an die jeweiligen Kirchengemeinden weitergegeben. Das reicht bei den baulichen Aufgaben der Innenstadtgemeinden absolut nicht aus. Die Stadt Lübeck gibt keine Zuschüsse.
Die Bundesrepublik Deutschland gibt aus einem Sonderfonds Geld bei Gebäuden von nationaler Bedeutung. In Lübeck sind das der Dom und die St.-Marien-Kirche. Aber nur, sofern genügend Geld im Staatshaushalt vorhanden ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.