UNESCO-Welterbe
Was bedeutet es, eine UNESCO-Welterbestätte zu sein?

Im Jahr 1987 erhielt die Lübecker Altstadt mit ihrem historischen Stadtkern den Titel „UNESCO Welterbestätte“ und trägt diese Auszeichnung zusammen mit anderen weltberühmten Sehenswürdigkeiten wie zum Beispiel Machu Picchu in Peru, die Pyramiden von Gizeh in Ägypten oder zum Beispiel der Taj Mahal in Indien. Erstmals in Nordeuropa wurde damit eine ganze Altstadt an Welterbe anerkannt. Doch was genau kann man sich darunter eigentlich vorstellen?

Kriterien für die Anerkennung als Kultur-Welterbe waren (und sind) das markante Stadtbild mit ihren sieben in den Himmel ragenden Kirchtürmen sowie die geschlossen erhaltene vorindustrielle Bausubstanz. Lübecks mittelalterliche Altstadt ist ein herausragendes Beispiel der Backsteingotik und erinnert an die Vergangenheit als frühes Welthandel-Zentrum. Auch der exemplarische Charakter für die hansische Städtefamilie im Ostseeraum war und ist ein wichtiges Kriterium.

Gegründet wurde Lübeck als erste abendländische Stadt an der Ostseeküste im Jahr 1143 und 1159 unter Heinrich dem Löwen in den bis heute fortwirkenden Grundlinien angelegt. Kerngerüst der Stadtarchitektur sind die in der Hochgotik errichteten Strukturen, typische Merkmale sind die Parzellierung, der Aufreihung gleichartiger Giebelhäuser, Dachwerke oder Hochblendgiebel.

Die vom Wasser umgebene Altstadt erzählt 1.000 Jahre lebendige Geschichte. Der Name der Stadt klang jahrhundertelang nach Freiheit, Wohlstand und Recht. Und noch heute erinnern viele Beispiele der Baudenkmäler aus Gotik, Renaissance, Barock und Klassizismus, die schmalen Gassen, Gänge und Wege, Kirchen und Klöster, Bürgerhäuser, Handwerkshöfe und Befestigungsanlagen an die Blütezeit Lübecks.

Um diese alten Denkmäler inklusive der Kirchen und ihrer Türme auch für nachfolgende Generationen zu erhalten, ist es wichtig schnell zu handeln, sobald sich Schäden an Gebäuden zeigen. Auch deshalb: „Sieben Türme will ich sehen!“